Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Tourismusförderung des Landkreises Tübingen ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.früchtetrauf-bw.de 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:

Verlinkte Formulare, Broschüren und PDF-Dateien sind teilweise nicht barrierefrei. Wir erhöhen den Anteil barrierefreier Dokumente. Aufgrund der Menge von Dokumenten aus unterschiedlicher Quelle nimmt die Arbeit daran einige Zeit in Anspruch.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.10.2025 erstellt. Die Barrierefreiheitserklärung wird jährlich überprüft.

Die Aussagen dieser Erklärung zur Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung.

Das Landratsamt Tübingen verfolgt den Weg, Barrieren beim Zugang zu seinen Informationen und Leistungen beständig zu verringern. Mitarbeitende der Internetredaktion werden diesbezüglich geschult.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite auffallen, wenden Sie sich gerne an das Landratsamt Tübingen.

Landratsamt Tübingen
Tourismusförderung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
E-Mail: tourismus@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-4410

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Telefon: 0711 123 39375
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

6. Rechtsgrundlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit